Do. Mrz 28th, 2024

Jetzt herrscht Klarheit: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 1 ABR 22/21) besteht in Deutschland ab sofort eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und zwar in der freien Wirtschaft ebenso wie im Öffentlichen Dienst. Experten wie Dipl.Verw. (FH) Rainer W. Sauer vom Institut für Verwaltungsinnovation in Jena rechnen damit, dass das BAG-Urteil weitreichende Auswirkungen auf die bisher in der öffentlichen Verwaltung oft genutzten sog. Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zum mobilen arbeiten im Homeoffice haben wird, da nun vermehrt Kontrollen notwendig werden.

Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz wurden bislang nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert, jedoch in Absprache mit den Personalräten, oft nicht die gesamte Arbeitszeit. Das höchste deutschen Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung nun der Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäfzigten durch die Arbeitgeber aufgrund der Auswirkungen des sog. Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr 2019.

„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Mitarbeitenden massiv, egal was deutschlandweit zwischen Personalräten und der Verwaltungsspitze bislang vereinbart worden war“, sagt der Verwaltungsexperte aus Jena. Unklar sei dennoch, wie die höchstrichterliche Entscheidung im Einzelnen fachlich wie zeitlich umgesetzt werden soll. Fakt sei auch, dass das BAG mit seiner Entscheidung den Gesetzgeber düpiert habe, der bislang eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben aus dem Jahre 2019 umgangen habe, so Sauer. „Jetzt ist der Gesetzgeber unter einem gewaltigen Zugzwang“, so der Verwaltungsexperte mit Blick auf das FDP-geführte Bundesjustizministerium.

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