Mit den Worten „Ganz schön unfair: Während viele Rentner jeden Euro zweimal umdrehen müssen, garantiert der Staat seinen Beamten einen üppigen Lebensabend!“ beginnt ein Artikel des Journalisten Johannes C. Bockenheimer in der BILD-Zeitung vom 22.02.2022. Doch Bockenheimer vergleicht für die BILD-Leser sozusagen Äpfel mit Birnen, wenn er weiter schreibt: „Im Schnitt bekommt ein Pensionär 3.160 Euro, ein Rentner nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst lediglich 1.539 Euro.“ Das Feld geebnet für ihr Beamten-Bashing hatte die Zeitung bereits tags zuvor, als sie titelte: „Beamten-Witwen kassieren mehr als Rentner mit 45 Beitragsjahren„, wobei sich das Wort „kassieren“ angesicht der tragischen Ereignisse, die sich Anfang des Jahres nahe Kusel in Rheinland-Pfalz ereignet hatten, ohnehin zu kommentieren verbietet.
Zwar wird im Artikel Reiner Holznagel als Präsident des Bundes der Steuerzahler mit einer durchaus verständlichen Forderung zitiert, namlich Verbeamtungen dürfe es nur noch dort geben, (Zitat) „wo wirklich hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden – etwa bei Richtern oder Polizeibeamten“, doch schließt sich dieser Sicht der Dinge eine Position des Ökonoms Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg an, der ebenfalls Nicht-Vergleichbares miteinander vermengt, nämlich die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank mit dem Sachverhalt der Ruhegehaltszahlungen, und lauthals skandiert: „Letztlich ist der Sparer der Dumme: Er wird enteignet, während die Pensionäre profitieren.“
Kein Wort der Erklärung, dass die Grundsätze des Berufsbeamtentums mit der späteren Altersversorgung von Staatsdienerinnen und Staatsdienern in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankert sind und sich nicht so einfach aushebeln lassen, keine Erwähnung, dass die Anpassung der Beamtenbesoldung nach Tarifrunden (… und damit auch die Anpassung der Pensionsbezüge …) oft stark zeitversetzt und selten inhaltsgleich umgesetzt werden. 2022 beispielsweise wollen etwa die Mehrzahl der Bundesländer die Bezüge der Pensionäre voraussichtlich erst im Dezember erhöhen, während die Rentenerhöhung bereits ein halbes Jahr zuvor erolgt.

Ein direkter Vergleich zwischen Renten und Pensionen erscheint ohnehin schwierig, denn der Grund, weshalb eine Pension im Schnitt deutlich höher ausfällt als eine Rente, ist ja dadurch begründet, dass sie gleich zwei der drei Säulen der deutschen Alterssicherung abzudecken hat. Während die gesetzliche Rente nur eine Regelsicherung umfasst, hat die Altersversorgung von BeamtInnen, SoldatInnen und RichterInnen zusätzlich noch die Funktion einer Zusatzsicherung, da hier eine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung, wie bei ArbeitnehmerInnen, die keine Staatsdiener sind, nicht existiert.
Nebenbei bemerkt: Spätestens seit dem Umgang der BILD-Zeitung mit dem sich damals noch im höchsten Staatsamt befindlichen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, weiß man um die Methoden, die von Seiten dieser Boulevardzeitung angewandt werden, um Meinung zu machen. Anlass seines Wulff-Rücktritts waren seinerzeit BILD-Berichte im Rahmen der von ihr so betitelten „Wulff-Affäre“. Ganz offen berichtete der zuständige Generalstaatsanwalt damals darüber, welche Gründe es für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten gab: Medienberichte. Indes hätte sich hätte sich die Staatsanwaltschaft nach Ansicht von Rechtsexperten gar nicht allein auf den Bericht der BILD stützen dürfen und so erließ das Landgericht Köln auch eine einstweilige Verfügung, die es dem Blatt untersagte, weiter zu verbreiten, dass Dinge „offenbar vertuscht“ werden sollten – da war Wulff aber schon zurückgetreten. Später hatten zudem sich nahezu alle Vorwürfe als haltlos erwiesen.
Ein Kommentar von Rainer W. Sauer
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