Do. Jun 8th, 2023

Bei explodierenden Strompreisen kann mancher Mitarbeitende im ÖD auf die Idee kommen, bestimmte Elektrogeräte bei der Arbeit oder im Büro aufzuladen. Das betrifft Smartphones, private Laptops oder auch Powerbanks. Ist das zulässig oder setzt man damit vielleicht sogar seinen Job aufs Spiel? Klar ist: Ohne das ausdrückliche OK eines verantwortlichen Vorgesetzten ist das Stromklau und kann ähnliche Folgen haben, wie das Entfernen von Arbeitsplatz während der Arbeitszeit. Juristen sprechen beim Stromklau vom Terminus der „Entziehung elektrischer Energie“, was in besonders schweren Fällen (etwa, wenn jemand jeden Tag sein Elektrobike sozusagen „auf Staatskosten“ auflädt) sogar eine Straftat darstellen kann.

Bedenken muss man aber, dass sich der Schaden für den Arbeitgeber pro Arbeitstag in der Regel im Cent-Bereich bewegt, weshalb Gerichte die Sachverhalte individuell bewerten. Eine unmittelbare Kündigung muss man also in aller Regel nicht befürchten – es sei denn, jemand hat sie „auf dem Kieker“ und es gibt auch andere nachgewiesen Verfehlungen. Üblicherweise gibt es bei Beamten mitunter eine scharfe schriftlcihe Ermahnung, bei Angestellten und Arbeitern eine Abmahnung. Ausnahmen gelten aber, wenn bespielsweise durch den Personalrat Sondervereinbarungen zum Aufladen eigener Geräte am Arbeitsplatz abgeschlossen wurden.

Doch wie viele Stromkosten spart man eigentlich ein, wenn man ein durchschnittliches Smartphone jeden Tag auf Arbeit auflädt? Angelehnt an die jährliche Anzahl der Arbeitstage (dies ist ja in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt) sind es bei rund 250 Arbeitstagen und einer Fünf-Tage-Woche (ohne Urlaubs- oder Krankentage) rund 10 Euro Stromkosten pro Jahr. Übrigens: Smartphones lädt man am besten über ein Kabel auf, da über eine Induktionsfläche rund 50 Prozent mehr Energie verbraucht wird; das hat die Stiftung Warentest festgestellt.

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