Fr. Mrz 29th, 2024

Aufgrund von Wahlpannen wegen massiver Organisationsproblemen am 26. September 2021 muss jetzt auch die Wahl für das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungenen komplett wiederholt werden. Dies hat heute der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden und die Wahlen vom letzten Jahr für ungültig erklärt.

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits zuvor ebenfalls wegen schwerer Wahlfehler zugunsten einer Wiederholung der 2021er-Bundestagswahl entschieden und bei einer mündlichen Verhandlung im vergangenen September eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl erwogen. Die Begründung zur heutigen Entscheidung: Die Probleme und Pannen könnten mandatsrelevant gewesen sein und eine Auswirkung auf die Zusammensetzung des Landesparlaments mit sich geführt haben.

Zu den massiven Probleme des vergangenen Jahres zählten u. a. falsche, fehlende oder fotokopierte Stimmzettel, fehlende Wahlurnen sowie WählerInnen-Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten und Stimmabgaben noch lange nach der Schließungszeit der Wahllokale um 18:00 Uhr.