Mi. Jun 7th, 2023

Nachdem Ludgera Selting als Präsidentin der Berlinr Verfassungsgerichtshofs die vorläufige Einschätzung des Gerichts erläutert hatte, wonach die neun Richterinnen und Richter wegen zahlreicher Fehler, die Auswirkungen auf die Mandate haben, eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht ziehen, hat die Berliner Senatsinnenverwaltung scharf reagiert.

Die Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus vor einem Jahr (wir berichteten) seien nicht auf ein „Organisationsversagen“ zurückzuführen, erklärte man und erinnerte daran, dass der Wahltag am 26. September 2021 im Zeichen der Corona-Pandemie gestanden habe und Hygienevorschriften einzuhalten gewesen seien. Dieser Aspekt sei bei der vorläufigen Einschätzung des Gerichts zu kurz gekommen, hieß es in einer Erklärung des beauftragten Rechtsanwalts Ulrich Karpenstein.

Karpenstein erklärte während der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs die Auffassung des Landes Berlin, wonach das Gericht von seinen Befugnissen Gebrauch zu machen habe, die einzelnen Bezirkswahlleiter als Zeugen zu befragen. Der Jurist führte weiter aus, dass man den Eindruck habe, dass die Einschätzung der Berliner VGH von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweiche, weshalb er eine Vorlage des Falles bei Deutschlands oberstem Gericht in Karlsruhe für angebracht halte.

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