Mo. Sep 25th, 2023

Wie aus Regierungskreisen bekannt wurde, bereiten Bundesregierung und Bundesländer aktuell Notfallpläne für den Fall vor, dass die Omikron-Infektionswelle Deutschland ähnlich heftig trifft, wie beispielsweise Großbritannien und Dänemark. Dort verdoppele sich manchmal täglich die Zahl der Infektionen, wie es heißt. Wäre dies auch in unserem Land der Fall, sei mit erheblichen Ausfällen in der medizinischen Versorgung zu rechnen, sowie bei Feuerwehren und Polizei, im Verkehrsnetz sowie bei Spediteuren und auch im Einzelhandel.

Auf diese Pläne solle, dem Vernehmen nach, dann zurückgegriffen werden, wenn durch die Ausbreitung der Omikron-Variante des SARS-Cov2-Virus große Teile der Beschäftigten treffe, weil diese beispielsweise wegen Quarantänemaßnahmen ihren Dienst nicht erbringen könnten. Bundeskanzler Scholz sagte gestern in einer Pressekonferenz nach einer Tagung mit den Ministerpräsidenten, alarmiert worden seien Krisenstab und Kanzleramt durch den Hinweis des Expertenrats der Bundesregierung vom 19.12.2021, wonach nicht auszuschließen sei, dass sich Omikron ähnlich schnell und umfassend in der deutschen Bevölkerung verbreitet wie in Dänemark und Großbritannien.

Entscheidend sei dann nicht in erster Linie, ob oder wie schwer die Betroffenen an Corona erkrankten, sondern die Tatsache, dass ein großer Teil der Bevölkerung in Quarantäne geschickt werden müsse und damit als Arbeitskraft ausfalle, heißt es aus der Bundeshauptstadt. Und das sind die fünf wichtigsten Ergebnisse der Entscheidungen des Kabinetts und der Ministerpräsidenten vom 21.12.2021:

  • Für die Festtage mit Familie und Freunden sollen sich möglichst alle Bürger testen. „Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.“
  • Große Silvester-Feiern fallen aus: Spätestens ab 28.12.2021 dürfen sich nur noch 10 Personen treffen (geimpft/genesen). Kinder bis 14 zählen nicht mit. Wer nicht geimpft ist, darf sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Raketen und Böller dürfen nicht verkauft werden. Vom Zünden von Feuerwerken wird „dringend abgeraten“.
  • Clubs und Discotheken werden ebenfalls spätestens ab 28.12.2021 geschlossen.
  • Spätestens ab dem 28.12.2021 finden „überregionale Großveranstaltungen“ wie etwa Fußballspiele ohne Zuschauer statt.

Lesen Sie HIER die Stellungnahme des Expertenrats!

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