Seit heute gelten auch für die Beschäftogten in der öffentlichen Verwaltung neue Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Quarantäne von Kontaktpersonen und Isolierung von Infizierten (siehe Tafel der Stadt Jena).
Wichtig: Für die Impfung mit dem Johnson&Johnson (J&J) Vakzin gelten abweichende Richtlinien: Eine einmalige Impfung mit der COVID-19 Impfstoff Vaccine Janssen von J&J begründet keine Ausnahme von der Quarantäne. Ausgenommen sind Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
Als zusätzliche Regelung gilt der Genesenen-Status jetzt nur noch drei Monate. Ausgestellte Zertifikate behalten ihre Gültigkeit, da dort lediglich der Zeitpunkt der Infektion verzeichnet ist.
Geschrieben von Dr. Stefan Kaus und © 2022 für die Initiative VERWALTUNGSNETZWERK DEUTSCHLAND | www.verwaltungsnetzwerk.info
(…unter Verwendung von Informationen des Robert-Koch-Instituts)