um sich korrekt zu verhalten schreiben einige Menschen in Texten beispielsweise „Beamte und Beamtinnen“, andere „Beamt*innen“, manche auch „BeamtInnen“ oder „Beamt:innen“. Gibt es hier ein „richtig oder falsch?“ – Hören wier hierzu den Rat für deutsche Rechtschreibung in einer Stellungnahme vom November 2018:
„Der in den letzten Jahren offenbar zunehmend zu beobachtende Ansatz, den Asterisk [*] als verkürzte Schreibung für die Bezeichnung beider Geschlechter männlich – weiblich und eines dritten Geschlechts ‚divers‘ in bestimmten Textsorten (Stellenanzeigen, Aufstellungen in Listen, Überschriften u. Ä.) aufzunehmen, muss berücksichtigen, dass das Zeichen bereits in verschiedenen anderen Bereichen und Sachzusammenhängen genutzt wird: so etwa * = geboren, in der Computersprache als Platzhalter für eine beliebige Anzahl und Kombination von Buchstaben oder wie in der internationalen Linguistik auch in der Sprachwissenschaft des deutschen Sprachraums zur Bezeichnung ungrammatischer Formen. Auch in der schulischen Schreibkorrektur zeigt ein Stern * an, dass es sich um eine falsche Form handelt – Beispiel: (du) *gießst.“
Weiter heißt es: „Zugleich ist die Einheitlichkeit der Schreibung in den verschiedenen Bereichen des gesamten deutschsprachigen Raums im Blick zu behalten. Auch ist der Asterisk nicht als einheitliche typografische Konvention allgemein anerkannt. Allerdings scheint angesichts der Entwicklung der letzten Jahre beim Asterisk anders als beim Gender-Gap (also der Unterstrich wie bei ‚Bürger_innen‘) und bei der x-Form im Bereich der Hochschulen und der öffentlichen Verwaltung (zumindest in Deutschland) Verständlichkeit und vermutlich auch Lesbarkeit gewährleistet zu sein. Die Frage der Rechtssicherheit und Eindeutigkeit und auch der Vorlesbarkeit bleibt offen.“
Die Gesellschaft für deutsche Sprache aktualisierte im August 2020 ihre „Leitlinien der GfdS zu den Möglichkeiten des Genderings“, in denen auch auf Probleme des Gender-Doppelpunkts eingegangen wird, wie folgt:
„Der Doppelpunkt wird von der Gesellschaft für deutsche Sprache nicht empfohlen. Gewöhnlich dient er als Übergangs- und Ankündigungszeichen und verursacht nicht wenige grammatische Probleme. Dies ist der Fall bei Umlautungen – nicht: Ärzt:in, Bauer:in […] bei flektierten Formen – nicht: Kolleg:in, Ärzt:innen, den Schüler:innen […] besser nicht: die:der Schüler:in und ihre:seine Eltern, ein:e gute:r Schüler:in. […] besser nicht: die Schüler:in und ihre Eltern. […] Werden Personenbezeichnungen mit Doppelpunkt vorgelesen, erwecken sie den Anschein, nur das weibliche Geschlecht sei gemeint.“
Und die GfdS erklärte: „Der Gendergap wird von der Gesellschaft für deutsche Sprache nicht empfohlen, da er nicht Bestandteil der aktuellen Rechtschreibung ist. Darüber hinaus ergeben sich die gleichen Probleme wie bei der Binnengroßschreibung, insofern als bei Weglassen des Unterstrichs oder gar der ganzen Endung unter Umständen kein grammatisch korrektes und lesbares Wort entsteht. Dies ist der Fall bei Umlautungen […] und bei flektierten Formen. Werden Personenbezeichnungen mit Gendergap vorgelesen, erwecken sie den Anschein, nur das weibliche Geschlecht sei gemeint.“
Innerhalb des Verwaltungsnetzwerk Deutschland wird die Großschreibung des ersten Buchstabens vin „innen“ in Form von „BeamtInnen“ genutzt.
Geschrieben von und © 2021 für die Initiative VERWALTUNGSNETZWERK DEUTSCHLAND | www.verwaltungsnetzwerk.info