Mo. Sep 25th, 2023

Als die Verwaltungsspitze der niedersächsischen Landeshauptstadt vor zwei Jahren über eine Broschüre anwies, in Zukunft gendergerechte Sprache in ihrer Verwaltung zur Norm zu machen, gab es teils heftige Kritik aus allen Richtungen, wie Friederike Kämpfe als Hannoveraner Gleichstellungsbeauftragte und zuständig für das sog. „Gender Mainstreaminng“ der Stadt zu berichten hat. Auch Ministerpräsident Stephan Weil höchstpersönlich kommentierte das Vorhaben, sagte, Politik und Verwaltung müssten aufpassen, sich nicht zu sehr von der Alltagssprache der Menschen zu entfernen. Das sei jedoch keine Kritik, sondern eine Empfehlung, präzisierte eine Regierungssprecherin daraufhin, denn es sei „Sache der Landeshauptstadt, in welcher Weise sich die Stadtverwaltung ausdrückt“

Dass laut Vorgabe aus einem Rednerpult inzwischen ein Redepult wurde und aus Wählern Wählende war eher nicht das Problem. Doch laut Vorgabe sollte ab sofort von den Beschäftigten der niedersächsischen Landeshauptstadtdie beispielsweise die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ vermieden werden, „denn so könnten sich Personen diskriminiert fühlen, die sich nicht als Frau oder Mann selbst beschreiben“, wie es hieß. Und statt einem „Bauleiter oder einer Bauleiterin“ möge die Verwaltung doch bitte mitteilen, „wer die Bauleitung innehat.“ oder „der*die Bauleiter*in“ schreiben. Dies legten Hannovers Oberbürgermeister und seine „Dezernent*innenkonferenz“ fest.

Bei der Stadt heißt es, die neue Sprachregelung entspreche „neuer Gesetzgebung, nach der das dritte Geschlecht im Personenstandsregister geführt wird“. Die Empfehlung sei deshalb für sämtlichen Schriftverkehr der Verwaltung wie E-Mails, Broschüren, Drucksachen und Formulare verbindlich. Auf die Sprachvorgaben der Stadt habe es Feedback gegeben, das kritisch bis beleidigend war, sagt die Gelichstellungsbeauftragte und fügt an, sogar der in Hannover gerne verwendete Genderstern sei kritisiert worden. Auch aus diesem Grund gab die niedersächsische Metropole ein Rechtsgutachten in Auftrag, dessen Ergebnis nun vorliegt und über die Vorgaben der Stadt noch hinaus geht. Am Wesentlichsten ist jedoch: Das Gutachten bestätigt die Hannoveraner Gender-Vorschriften, wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet.

Das Gutachten, erstellt von Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, gehe davon aus, dass die neuen Sprachregeln nicht nur eine zulässige Möglichkeit sind. Die Juraexpertin leitet gar aus dem Grundgesetz eine Pflicht für staatliche Stellen ab, künftig gendergerechte Sprache zu verwenden. Laut ihrer Aufassung enthalte Artikel 3 Grundgesetz (Zitat) „einen weitreichenden Auftrag zu einer überfälligen De-Privilegierung der Männer bis in die Verwaltungssprache. Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, so die Verfasserin.

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