Mi. Jun 7th, 2023

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass die wichtigsten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger in wenigen Monaten im Internet verfügbar sein müssen. Ein mutiger Schritt, denn bis Ende 2022 sollten insgesamt 575 von ihnen digital nutzbar sein, damit den Menschen in Deutschland lästige Behördengänge erspart bleiben. Geburtsurkunden und Baugenehmigungen oder staatliche Leistungen wie Elterngeld sollen dann bequem von zu Hause aus beantragt werden können. Laut Bundesrechnungshof ist die Regierung davon aber weit entfernt – und beschönigt die Lage, wie Marcel Rosenbach für den SPIEGEL schreibt.

In einem Bericht des Rechnungshofs, der dem Bundestag zugegangen ist, heißt es u.a., der Bund hinke bei den selbst verantworteten Diensten massiv hinterher. Von seinen 1532 zu digitalisierenden einzelnen Verwaltungsleistungen wurden demnach bis September 2021 gerade einmal 58 wie vorgesehen vollständig und flächendeckend online umgesetzt – nach den Kriterien, die der Bund 2017 im OZG selbst festgelegt hatte. Das entspräche nach einer Projektlaufzeit von mehr als vier Jahren einem Umsetzungsgrad von gerade einmal 3,8 Prozent, so der Rechnungshof. Zumindest teilweise online verfügbar seien den Angaben zufolge rund 20 Prozent der Leistungen.

Allerdings hätten die Ministerien zum Prüfzeitpunkt behauptet, bereits rund 74 Prozent der eigenen Leistungen seien online verfügbar, sodass „durch die Art seiner Darstellung das BMI den Eindruck erweckt [hat], dass der Bund mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen deutlich weiter vorangekommen sei“, heißt es in dem Bericht. Auch die Länder und Kommunen würden bei der Umsetzung der 460 Leistungen aus ihrem Verantwortungsbereich deutlich hinterherhinken, so er Bundesrechnungshof.

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