Mi. Jun 7th, 2023

Dienstleistungen von Verwaltungen und Behörden im ÖD zu beantragen sollten in zehn Tagen flächendeckend online möglich sein. So sieht es das Onlinezugangsgesetzes (OZG) vor. Doch die Meldungen reißen nicht ab, dass sich dies bundesweit verzögern wird. Ein Beispiel kommt vom niedersächsischen Innenministerium.

Als Hauptgründe für eine nicht fristgerechte Umsetzung der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nannte eine Sprecherin des hannoveranischen Innenministeriums in dieser Woche noch nicht endgültig gelöste technische Herausforderungen durch fehlendes Personal bei der Softwareentwicklung sowie Anpassungsnotwendigkeiten an das niedersäschische Landesrecht.

Dass die Kommunen sowie Bund und Länder für die Umsetzung des OZG, das insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen umfasst, ursprünglich fünf Jahre Zeit hatten, hat offensichtlich nicht ausgereicht, um die entsprechenden Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, so das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Verwaltungsnetzwerks Deutschland vom November 2022. Diese ergab zudem: Nahezu die Hälfte der Leistungen entfallen auf die einzelnen Bundesländer, etwa ein Fünftel auf die Kommunen und Landkreise.

Aus Niedersachsen meldet das Innenministerium zumindest eine Kommune, bei der knapp 250 Leistungen als Online-Angebot zeitnah zur Verfügung stehen würden. Über den genauen Zeitpunkt, ab dem eine vollständige Bereitstellung von Onlinediensten in allen Kommunen und Behörden Niedersachsens vorliegen wird, konnte die Sprecherin keine Angaben machen.

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