Fr. Mrz 29th, 2024

Das Verwaltungsgericht in Gera hat der Klage eines Schäfers aus dem Thüringischen Saale-Holzland-Kreis stattgegeben und sich damit gegen die Kürzung von EU-Beihilfen durch das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum um 5 Prozent entschieden. Die sei „nicht statthaft“m so das Gericht. Erlassen hatte die Behörde die Sanktionierung gegen den Schäfer, weil dieser für das Jahr 2019 kein Bestandsregister für seine Tiere im Betriebsteil Mertendorf vorlegen konnte.

Wie der Schäfer dem VG versicherte, habe er 2019 gar keine Schafe im Freistaat gehalten hatte, weshalb aus seiner Sicht hierfür kein Register notwendig war. Stattdessen hatte er nachweislich seine komplette Herde im zweiten Betriebsteil im sachsen-anhaltinischen Magdeburg gehalten. Zur Klage kam es, da ighm das Thüringische das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum als Sanktion Mindereinnahmen in Höhe von 3.700 Euro beschert hatte.

Im Verlaufe des Prozesses hatte die Landesbehörde keine Einsicht gezeigt und angekündigt, auf jeden Fall in Berufung zu gehen. Diese ließ der zuständige Verwaltungsrichter nicht zu, da er keine grundsätzliche Bedeutung des Falles sah. Dem Freistaat Thüringen bleibt nun die Option, das Urteil zu akzeptieren oder es muss einen Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht in Weimar stellen.

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