Do. Jun 8th, 2023

Die Bürger ahnten es es schon immer und nun vor Kurzem hat es eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bestätigt: Die Bundesrepublik ist Abgaben-Weltmeister, was nichts anderes heißt, als dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in keinem anderen Land so hohe Steuern und Abgaben entrichten müssen wie in Deutschland. Und anders als oft behauptet werden auch Familien kräftig zur Kasse gebeten – dies obwohl das Steuergeld oft von Bund, Ländern und Gemeinden unnötig ausgegeben wird. In seinem neuen „Schwarzbuch“ hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun die aktuell unverständlichsten Verschwendungen offengelegt, von denen hier drei vorgestellt werden.

DIE AUTOBAHN-APP, DIE KEINER BRAUCHT (= 1,2 Mio. Euro)

Für 1,2 Mio. Euro Steuergeld hatte die bundeseigene Autobahn GmbH eine „Autobahn-App“ entwickeln lassen, die durch folgende Funktionen glänzt: a) Anzeige von Verkehrsmeldungen, b) Anzeige von Rast- und Parkplätzen, c) Anzeige von E-Ladestationen. Das Paket wird abgerundet durch den Online-Zugriff auf mehr als 1000 Webcams an den BAB-Strecken.

Über die täglich anlaufenden Kosten zur Pflege von neuen Daten in die App gab die Autobahn GmbH dem BdSt keinerlei Auskunft. Was die dem Bund der Steuerzahler übergebenen Nutzerdaten jedoch offenlegen ist, dass die Autofahrer ganz offensichtlich von der App und den Möglicheiten ihrer Nutzung enttäuscht sind. Von Ende Juli bis Anfang September 2021 ist die Zahl der täglichen Nutzer nämlich von rund 130 000 auf rund ein Zehntel gesunken. Aktuell (= Oktober 2021) öffneten sie nur noch 14.000 Nutzer pro Tag. Drastisch: Im App-Store von Google bekam die Anwendung Anfang September eine durchschnittliche Bewertung von nur 1,8 von 5 möglichen Sternen. Im Apple App-Store war es mit 1,9 von 5 nicht viel besser.

Dies obwohl die bundeseigene GmbH damit warb, dass die App-Nutzer Informationen auf (Zitat) „Grundlage exklusiver Daten“ bekämen. Das aber war geflunkert, wie der Steuerzahler-Bund feststellten musste, denn die Daten stehen nicht nur in der Autobahn-App bereit, sondern gingen auch den Entwicklern anderer Anwendungen wie beispielsweise Navi-Systemen zu..

„VERSANDETE“ PARKUHREN IN WITTENBERG (= 11.000+ Euro)

Auch wenn viele Autofahrer denken dass Parkuhren per Gesetz abgeschafft worden seien, sieht man sie doch kaum noch im öffentlichen Straßenraum, gibt es sie noch – jedenfalls prinzipiell. Denn fast alle Kommunen haben inzwischen auf Parkscheinautomaten umgestellt. Doch was kann man tun, wenn man nur kurz etwas abholen möchte und kein Geld für den Parkautomaten dabei hat?

Einige Kommunen haben hierzu den Kurzzeitknopf (im Volksmund „Brötchentaste“ genannt) eingeführt. Man drückt ihn und erhält en kostenloses Parkticket für 10 Minuten. Allerdings hinterläst das Drücken der Brötchentast offenbar einen schlechten ökologischen Fußabdruck in unserer Welt, weshalb man im sachsen-anhaltinischem Wittenberg auf eine andere Lösung setzte: Sanduhren. Diese sollten Autofahrern in der Lutherstadt auf öffentlichen städtischen Parkflächen bei dem Problem des Kurzzeitparkens behilflich sein. Für immerhin 4,50 Euro bot die Stadt den drehbaren Zeitmesser ab 1. Juni dieses Jahres den autofahrenden Nürgern an, um diesen auf Dauer im eigenen Auto an der Scheibe anbringen zu können: maximale Parkdauer = 15 Minuten.

Zwei Tage nach dem Verkaufsstart der 2.500 Park-Sanduhren musste sich Wittenberg auf seiner Homepage bei den Käufern entschuldigen. Der kuriose Grund: Die Sanduhren, die man für knapp 11.000 Euro angeschasfft hatte, funktionierten nicht einwandfrei – sie rieselten zu schnell. Ärgerlich ist, dass selbst wenn die nachgebesserten Park-Sanduhren wieder verkauft werden könnten, die Luherstadt auf dem unnötig entstandenen Verwaltungsaufwand sitzen bleibt.

Den PR-Gau perfekt machte dann folgende Meldung des Ordnungsamtes der Stadt perfekt: „Eine nicht ordnungsgemäße Funktion der Park-Sanduhr wird wie Parken ohne Parkschein gewertet und führt zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.“ Das löste Freude aus bei Autofahrerinnen und Autofahrern, denen die Nutzung der Park-Sanduhr ein Knöllchen eingebracht hatte.

DIE DOPPELTE „BUNDESWASCHMASCHINE“ (=knapp 640 Mio. Euro)

Das 2001 erstbezogene Bundeskanzleramt in Berlin (im Volksmund „Bundeswaschmaschine“ betitelt) ist mit mehr als 25.000 Quadratmetern Nutzfläche größer als der Élysée-Palast in Paris oder das Weiße Hausin Washington. Weniger als 20 Jahre nach dem Erstbezug des 262,5 Mio. Euro teure Baus ist der Amtssitz der Bundesregierung aber als zu klein befunden worden, denn die Zahl der Beschäftigten im Kanzleramt ist von 410 im Jahre 2001 auf aktuell 750 gestiegen. Als Lösung des Raumproblems wird der Bau eines Erweiterungsbau am gegenüberliegenden Spree-Ufer vorbereitet. Sobald das neue Gebäude, das ab dem übernächsten Jahr errichtet werden soll, bezogen werden kann, würde sich damit die Nutzfläche des Regierungssitzes verdoppeln, wie der Steuerzahlerbund mitteilt.

Für diesen Neubau sind bereits Gesamtkosten von 485 Mio. Euro genehmigt worden (also mehr als 220 Mio. mehr wie für das Original), doch bereits vor dem ersten Spatenstich ist abzusehen, dass das nicht die endgültigen Kosten sein werden. So errechnete das Bundesinnenministerium die Gesamtkosten in diesem JAhr auf insgesamt rund 600 Mio. Euro! Dies jedoch (Zitat) „ohne Tunnel“, denn da zum Neubau eine eigene Zufahrt geplant war, dies jedoch vom Bezirk Berlin-Mitte abgelehnt wurde, muss wahrscheinlich ein Tunnel unter der Spree gebaut werden, dessen zusätzliche Kosten laut Planung bei rund 39 Mio. Euro liegen könnten.

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