Do. Mrz 28th, 2024

Wichtigster und vielleicht häufigster Wunsch von Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, ist es, gesund zu werden oder zu bleiben. Heutzutage wird unserer Gesundheit viel abverlangt und die vielseitige Arbeit im Öffentlichen Dienst fordert die Beschäftigten körperlich und geistig aber auch seelisch. Wie man miteinander umgeht, wie mit- und übereinander geredet wird, ob wir uns mit Respekt und Wertschätzung begegnen, das hat unmittelbar Einfluss auf das Wohlbefinden jedes einzelnen Mitarbeiters und in der Folge auch auf dessen Gesundheit.

Gerade zu Zeiten, in denen im ÖD der Eintritt ins Renten- bzw. Pensionsalter immer später erfolgt, ist die Aufrechterhaltung der persönlichen Gesundheit ihrer Beschäftigten eine wesentliche Pflicht der Verwaltung. In diesem Zusammenhang schafft die sog. Verhältnisprävention vorausschauende und vorbeugend-gesunde Rahmenbedingungen im Arbeitsalltag und die Verhaltensprävention informiert, motiviert und unterstützt die Mitarbeitenden bei einem gesundheitsbewussten Verhalten.

Es ist überhaupt kein Thema, dass Arbeitsbedingungen, die Beschäftigte krankmachen, verändert werden müssen. Alle Maßnahmen des Verwaltungsbetrieblichen Gesundheitsmanagements dienen dem Erhalt, der Förderung und der Wiederherstellung der Gesundheit aller Mitarbeitenden. Doch das VGM kann nur erfolgreich sein, wenn Maßnahmen und strukturelle Veränderungen gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt werden. Heißt: Jeder und jede Einzelne kann und soll etwas für seine / ihre Gesundheit tun. Daunter fallen eine vernünftige Ernährung, Bewegung an der frischen Luft, vielleicht weniger oder gar nicht mehr zurauchen, Erholung und Entspannung.

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