Über die Regeln, nach denen in der thüringischen Stadt Dornburg-Camburg Politik für die BürgerInnen gemacht wird, sowie den Streit hierüber berichtet Angelika Schimmel für die Ostthüringer Zeitung – und es scheint kein Ende in Sicht. So trete in der kommenden Woche der Stadtrat zu seiner 20. Sitzung in dieser Legislatur zusammen, behandelt würden dort allerdings keine Investitionsvorhaben oder Pläne, die die Kommune voran bringen, sondern zwei Beschlüsse aus der vorletzten Stadtratssitzung: den zur neuen Hauptsatzung der Stadt und zur Rechnungsbegleichung für die Reparatur eine Feuerwehrfahrzeugs, schreibt dei Journalistin.
Ärger im zweiten Fall bereitet die Tatsache, dass die Verwaltung 10.000 Euro für die begleitung der Rechnung zurückgehalten hatte, da an dem Fahrzeug mehrere Mängel festgestellt worden waren. Dessen ungeachtet waren die Bürgermeisterin und die Stadtratsmehrheit der Meinung, das Geld sofort auszuzahlen – ein klassischer Fall der Einmischung von Beschlussorganen in die Geschäfte der laufenden Verwaltung, wie die Aufsichtsbehörde mutmaßt. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Dienstleistungen ordnungsgemäß bezahlt werden, erklärte Bürgermeisterin Dorothea Storch. Stimmt sagt man etwas höher auch und verweist darauf, dass ja der große Teil der in Rechnung gestellten 82.000 Euro bezahlt worden seien.
Dafür hat das Stadtoberhaupt bezüglich des Beschlusses über die neue Hauptsatzung rechtliche Bedenken und beanstandete deshalb die Entscheidung der Stadtrats. Gestritten werde unter anderem über die Zuständigkeiten von Bürgermeister, Ortsteilräten und Stadtrat regelt. Während sich der Entwurf ner neuen Hauptsatzung für Dornburg-Camburg an der Mustersatzung für Thüringer Gemeinden und Kommunen orientiet, vertreten die Freien Wähler die Meinung, ihre Stadt sei bei weitem keine „Musterstadt“ und habe „mehr verdient als eine Mustersatzung“. Allerdings hatten ihre neuen Regeln bereits vor einem dreiviertel Jahr bei der Kommunalaufsicht im Saale-Holzland-Kreis kaum Begeisterung ausgelöst, wurden teilweise gar als rechtswidrig beanstandet.
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