Mi. Jun 7th, 2023

Lesen Sie HIER Teil 1 des Artikels!

Das Stadthaus der 330.000 EinwohnerInnen-Stadt Bonn ist sanierungsbedürftig. Dies gilt insbesondere für mehr als 180 Stahlbetonstützen auf den Parkdecks unter dem Gebäude, die von Salzen beschädigt worden seien, so die Stadtverwaltung. Das bis vor kurzem zuständige Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) warnt zudem vor dem Zustand der technischen Gebäudeausrüstung wie Lüftung oder Brandschutzklappen. Es sei jederzeit mit Ausfällen zu rechnen und die Betriebsfähigkeit des Gebäudes damit gefährdet, schrieb das SGB noch Ende letzten Jahres.

Allerdings hat Oberbürgermeisterin Katja Dörner dem SGB Ende Februar 2022 die Zuständigkeit für das Stadthaus entzogen und einer neuen Stabsstelle unter Leitung von Stadtdirektor Wolfgang Fuchs übertragen. Deren Aufgabe sei es, die Zukunft der Bonner Verwaltungszentrale auch mit Blick auf Homeoffice und mobiles Arbeiten zu klären, wie es aus der Verwaltungsspitze hieß. Jedoch: der „personelle Übergang“ vom SGB zur Stabsstelle müsse noch besprochen werden.

Es wird gemutmaßt, dass Hintergrund der Entscheidung ein Zerwürfnis zwischen Dörner und SGB-Chef Lutz Leide gewesen sei. Dabei gehe es um die 35 am stärksten angegriffenen Betonstützen der Parkdecks, die laut Gutachter spätestens 2023 abgestützt werden müssten, schreibt der Bonner Generalanzeiger. Leide hatte erklärt, während dieser Maßnahme müsse das Stadthaus „mit hoher Wahrscheinlichkeit geräumt“ werden. Dem widersprach die Oberbürgermeisterin, worauf Leide erlklärte, er habe einen nötigen Freizug des Stadthauses wegen der Stützmaßnahmen lediglich „nicht ausschließen“ wollen. „Nach aktuellen Erkenntnissen ist ein Freizug von Büros nicht erforderlich“, sagte Stadtsprecher Hoffmann vergangene Woche.

OBin Dörner favorisiert zwar einen Neubau des Stadthauses an anderer Stelle, wozu ein externes Fachbüro demnächst die Grundlagen prüft. Beschließt der Rat am Ende aber eine Vollsanierung des bestehenden Stadthauses, wird die Verwaltung wohl doch noch in Mietgebäude ziehen müssen. So liest sich nämlich ein Personalratsrundschreiben, in dem es heißt (Zitat): „Die Verwaltung und der Personalrat sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei einer Entscheidung pro Sanierung eine solche im laufenden Betrieb nicht in Betracht kommt.“

Geschrieben von Im Westen was Neues und © 2022 für die Initiative VERWALTUNGSNETZWERK DEUTSCHLAND / www.verwaltungsnetzwerk.info