Mit dem 1. September 2022 müssen in der Pflege Tariflöhne gezahlt werden. Die Mehrkosten hierfür dürften nicht an Patienten weitergegeben werden, mahnte nun der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB), wie das Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Schreibt. Der Hintergrund: Um weiterhin mit den Pflegekassen abrechnen zu können haben Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ihre MitarbeiterInnen ab sofort nach Tarifverträgen oder ähnlich zu bezahlen. Die gesetzliche Vorgabe war noch von der 2021 aus dem Amt geschiedenen alten schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wies darauf hin, dass es hierbei vor allem darum gegangen sei, dringend gesuchte Pflegekräfte im Beruf zu halten und zu gewinnen. „Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich, und das ist gewollt. Endlich wird ihre wichtige Arbeit besser entlohnt“, so der SPD-Politiker gegenüber der Presse in Berlin.
Mittlerweile hätten nach einer Mitteilung des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen rund 90 Prozent aller Einrichtungen eine entsprechende verpflichtende Rückmeldung zur Tariftreue abgegeben. Vor diesem Hintergrund warnte der DGB, nach den Worten seines Vorstandsmitgliedes Anja Piel, vor Preissteigerungen für die Betroffenen. Hierzu dürfe es nicht kommen, mahnte Piel, die mehrere Jahre lang Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag war, und appellierte an die jetzige Bundesregierung, versprochene Reformen zur Finanzierung der Pflege zügig anzugehen. Sie sagte wörtlich: „Tariftreue ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten in der Pflege, die schon viel zu lange auf faire Löhne gewartet haben. Die Kosten dafür jetzt den Pflegebedürftigen und ihren Familien anzulasten, ist aber ein Skandal.“
Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, dass die Gehälter vieler Pflegekräfte nach vorliegenden Einschätzungen privater Einrichtungsträger je nach Bundesland und Einrichtung zwischen 10 und 30 Prozent steigen würden. Im Gegenzug seien Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei Verhandlungen zur Vergütung von Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit eine Finanzierung der Tarifbezahlung zu gewährleisten, so eine Sprecherin des Ministeriums von Karl Lauterbach.
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