Mo. Sep 25th, 2023

Im Streit über die Auftragsvergabe für ein landesweites Videokonferenzsystem an Hessens Schulen habe das Land eine Niederlage einstecken müssen, wie der Hessiche Rundfunk (hr) berichtet. Die Beschaffung eines datenschutzkonformen Videokonferenzsystems könne nicht auf Basis der bestehenden Vergabeunterlagen erfolgen, so das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) gegenüber der Landesregierung, teilte der hr in seiner TV-Sendung „Hessenschau“ mit. Der Senat bestätigte damit eine Entscheidung der Vergabekammer, die eine Wiederholung des Vergabeverfahrens angeordnet hatte.

Wie weiter berichtet wurde, müsse das Land nun seine Ausschreibungsunterlagen überarbeiten. Das Verfahren sei deshalb auf den Stand der Ausschreibung zurückgesetzt worden. Ein unterlegener Anbieter hatte bei Gericht einen Nachprüfungsantrag gestellt und war damit erfolgreich gewesen. Das Urteil des OLG ist nicht anfechtbar und trägt das Aktenzeichen OLG Wiesbaden 11 Verg 6/21. Wie das Kultusministerium gegenüber dem Hessiche Rundfunk ankündigte, werde die oberverwaltungsgerichtliche Anordnung im neuen Jahr zügig umgesetzt.

Geschrieben von Dr. Stefan Kaus und © 2021 für die Initiative VERWALTUNGSNETZWERK DEUTSCHLAND | www.verwaltungsnetzwerk.info