Der staatlich geförderte Aufbau des Glasfasernetzes für die Breitbandversorgung im Thüringer Kreis Nordhausen muss nach Auffassung des Landgerichts Mühlhausen teilweise neu ausgeschrieben werden. Das Gericht untersagte daher die Vergabe der „Bauleistungen Los 1“ an die Deutsche Telekom AG und gab somit dem direkten Konkurrenten Thüringer Netkom Recht.
Netkom hatte die Verwaltung verklagt, weil sich der Landkreis im Vergabeverfahren für den Südwesten des Kreises nicht an die selbst auferlegten Regeln gehalten hatte, was das Landgericht nun bestätigte. Für den Auftrag im Südwesten des Nordhäuser Kreises will sich die Netkom nach eigenen Angaben erneut bewerben; in den übrigen Gebieten des Landkreises kann die Telekom dagegen das Glasfasernetz wie vorgesehen ausbauen. Der Aufbau eines Glasfasernetzes sowie der Ausbau der Breitbandversorgung war in vier Teilprojekten (Losen) ausgeschrieben worden.
Hintergrund: Die Thüringer Netkom GmbH ist der Telekommunikationsdienstleister des Energieversorgers TEAG Thüringer Energie AG. Das Weimarer Unternehmen verfügt über ein hochmodernes Glasfasernetz von über 6.300 Kilometern Länge mit mehr als 200.000 Faserkilometern. Damit betreibt sie nach der Deutschen Telekom das zweitgrößte Festnetz in Freistaat. Genutzt wird dieses leistungsfähige Netz nicht nur zur Überwachung und Steuerung des Thüringer Strom- und Erdgasnetzes, sondern auch zur schnellen Datenübertragung beispielsweise für Thüringer Universitäten und Wirtschaftsunternehmen.
Geschrieben von Dr. Stefan Kaus und © 2021 für die Initiative VERWALTUNGSNETZWERK DEUTSCHLAND | www.verwaltungsnetzwerk.info