»(…) Obwohl wir heutzutage das Wort „Achtung“ insbesondere als Signal-Warnung vor Gefahren nutzen, hat es doch eine tiefere Bedeutung im Sinne von Aufmerksamkeit, Respekt oder Anerkennung. Das englische Wort „Compliance“ wiederum steht für Beachtung, Einhaltung, Befolgung eines freiwilligen Kodex.
Ich mag es im Grunde nicht, wenn im Deutschen mehr Worte als nötig aus dem anglo-amerikanischen Raum Verwendung finden, aber immer dann, wenn mir der deutschsprachige Ausdruck nicht passend erscheint, nutze ich den englischen Fachbegriff. So auch beim „Compliance Management“. Dieses trägt in der öffentlichen Verwaltung dazu bei, die Beständigkeit der Aufgabenerledigung in Einklang mit der finanziellen Situation und der Außensicht der Öffentlichkeit auf die Verwaltung zu bringen oder zu verbessern. So etwas beispielsweise „Beachtungsmanagement“ zu nennen, wäre meiner Ansicht nach der Aufgabe nicht zuträglich. Bevor ich gleich zum sog. „menschlichen Faktor“ komme: In der öffentlichen Verwaltung gibt es zahlreiche Herausforderungen, bei deren Bewältigung man „Compliance Managment“-relevant vorgehen kann, darunter sind: – Organisationsmodelle /// – Ablaufprozesse /// – Vollständigkeit der tätigkeitsrelevanten Informationen /// – Verantwortlichkeiten.
Längst gilt die Errichtung verwaltungsbetrieblicher Compliance-Prozesse als unverzichtbares Instrument der Zukunftsgestaltung. Jede Verwaltung der öffentlichen Hand, die Compliance Management anwendet, kann dabei die zu beachtenden Prozesse selbst festlegen, um sich so die nötigen Freiräume zu schaffen, die eigene Verwaltung aktiv gestalten zu können oder umzugestalten, was dem Ganzen von Anfang an ein wenig an Bedenken nimmt, ob das, was man „da“ machen soll, sinnvoll ist. (…)«